OLG Düsseldorf: Deutsche Post muss für Konkurrenten keine Postident-Dienstleistungen anbieten
OLG Düsseldorf
Urteil vom 30.11.2011
Aktenzeichen 88 O (Kart.) 49/10
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Post für Konkurrenten keine Postident-Dienstleistungen anbieten muss.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
"Die Deutsche Post AG habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Post-Konkurrenten für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Identifizierungsdienstleister zurückgreifen könnten."
Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier: "OLG Düsseldorf: Deutsche Post muss für Konkurrenten keine Postident-Dienstleistungen anbieten" vollständig lesen
Urteil vom 30.11.2011
Aktenzeichen 88 O (Kart.) 49/10
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Post für Konkurrenten keine Postident-Dienstleistungen anbieten muss.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
"Die Deutsche Post AG habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Post-Konkurrenten für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Identifizierungsdienstleister zurückgreifen könnten."
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