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EuGH: Überführungskosten beim Autokauf sind Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Preisangabenrichtlinie und müssen in dem in der Werbung angegeben Verkaufspreis enthalten sein

EuGH
Urteil vom 07.07.2016
C 476/14
Citroen Commerce ./. ZLW

Der EuGH hat entschieden, dass Überführungskosten beim Autokauf Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Preisangabenrichtlinie sind und in dem in der Werbung angegeben Verkaufspreis enthalten sein müssen.

Tenor der Entscheidung:

Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: