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LG Berlin: Unzumutbare Belästigung durch unverlangte Werbeanrufe eines Telekommunikationsunternehmens

LG Berlin
Urteil vom 30.08.2013
15 O 587/12


Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass unverlangte Werbeanrufe durch eine Telekommunikationsunternehmen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und damit wettbewerbswidrig ist. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die primamobile GmbH, nachdem es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern gegeben hatte. In den Telefonaten wurden regelmäßig Mobilfunkverträge angeboten.