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LG Freiburg: Sternchenhinweis in Printwerbung muss auf derselben Seite aufgelöst werden

LG Freiburg
Urteil vom 23.02.2015
12 O 105/14


Das LG Freiburg hat entschieden, dass bei der Verwendung eines Sternchenhinweises in Rahmen von Printwerbung, der Sternchenhinweis auf derselben Seite aufgelöst werden muss.