LG Freiburg: Sternchenhinweis in Printwerbung muss auf derselben Seite aufgelöst werden
LG Freiburg
Urteil vom 23.02.2015
12 O 105/14
Das LG Freiburg hat entschieden, dass bei der Verwendung eines Sternchenhinweises in Rahmen von Printwerbung, der Sternchenhinweis auf derselben Seite aufgelöst werden muss.
Urteil vom 23.02.2015
12 O 105/14
Das LG Freiburg hat entschieden, dass bei der Verwendung eines Sternchenhinweises in Rahmen von Printwerbung, der Sternchenhinweis auf derselben Seite aufgelöst werden muss.