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BGH: "Bayerisches Bier" gegen "BAVARIA HOLLAND BEER" - zum Schutz der geographischen Angabe "Bayerisches Bier"

BGH
Urteil vom 22.09.2011
I ZR 69/04
Bayerisches Bier II


Der BGH hat sich in diesem Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und der niederländischen Brauerei BAVARIA über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" mit der Frage befasst, ob die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" eine Verletzung der geschützten geographischen Angabe "Bayerisches Bier" darstellt.

Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Die geographische Angabe "Bayerisches Bier" war nach einem in der einschlägigen EU-Verordnung vorgesehenen vereinfachten Verfahren eingetragen worden, wobei ungeklärt war, mit welchem Zeitrang eine auf diese Weise eingetragene Angabe Schutz genießt. Nachdem der EuGH diese Frage mit Urteil vom 22. Dezember 2010 (C-120/08, GRUR 2011, 189) in der Weise beantwortet hat, dass es nicht auf die - im Jahre 1994 erfolgte - Anmeldung durch die Bundesregierung, sondern auf die - hier erst 2001 erfolgte - Veröffentlichung der Eintragung im europäischen Recht ankommt, hat der BGH nunmehr das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht, das für den Schutz der geographischen Angabe "Bayerisches Bier" ausschließlich die europäische Verordnung herangezogen hatte, wird nunmehr prüfen müssen, ob der mit der Klage geltenden gemachte Anspruch aus den Bestimmungen des deutschen Markengesetzes zum Schutz geographischer Herkunftsangaben (§§ 126, 127 MarkenG) hergeleitet werden kann. Dieser Schutz nach nationalem Recht tritt zwar grundsätzlich hinter den Schutz aus dem europäischen Recht zurück, besteht aber bis zur Eintragung der Angabe "Bayerisches Bier" in dem bei der Europäischen Kommission geführten Register fort. In Betracht kommt vorliegend, dass die Marke der Beklagten den Ruf der Bezeichnung "Bayerisches Bier" in unlauterer Weise ausnutzt (§ 127 Abs. 3 MarkenG). Ob dies der Fall ist, muss nunmehr das OLG München entscheiden."


Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

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