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LG Hannover: Verwendung des ®-Zeichens ohne Vorliegen einer entsprechenden Markeneintragung wettbewerbswidrig - Markenanmeldung allein reicht nicht

LG Hannover
Urteil vom 22.10.2013
32 O 29/13


Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass die Verwendung des ®-Zeichens (= " registered trademark"), ohne dass eine entsprechende Markeneintragung vorliegt, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Gericht führt zudem aus, dass die bloße Anmeldung einer Marke noch nicht ausreichend ist.

KG Berlin: Keine wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung des TM-Zeichens für eine nicht eingetragene aber angemeldete Marke

KG Berlin
Beschluss vom 31.05.2013
5 W 114/13


Nach dieser Entscheidung des KG Berlin liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Unternehmen in Deutschland das TM-Zeichen für eine angemeldete aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird.

Das TM-Zeichen (TM = Trademark) steht im anglo-amerikanischen Rechtskreis für eine nicht eingetragene Marke. Ob und für was das TM-Zeichen in Deutschland verwendet werden darf, ist in der Rechtsprechung umstritten (eine wettbewerbswidrige Irreführung hat z.B. bejaht: LG München I, Urteil vom 23.07.2003 - 1 HK O 1755/03). Daher ist die Verwendung des TM-Zeichens in Deutschland mit rechtlichen Risiken verbunden.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: