Skip to content

LG Berlin: Grafikdesigner darf erstelltes Kundenlogo im Regelfall auch ohne explizite Zustimmung in Referenzliste veröffentlichen

LG Berlin
Urteil vom 03.12.2013
15 O 318/12


Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Grafikdesginer berechtigt ist, seine Leistungen in einer Referenzliste zu veröffentlichen, auch wenn er seinem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat. Im vorliegenden Fall ging es um ein vom Designer erstelltes Firmenlogo.

Nach Ansicht des Gerichts ist es geschäftsüblich und damit zulässig, wenn das Logo in einer Referenzliste u.a. im Internet veröffentlicht wird. Etwa anderes soll dann gelten, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Kunde ein besonderes Interesse an der Vertraulichkeit der Kundenbeziehung hat.

Praxistipp: Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich stets eine Regelung zur Aufnahme von Leistungen in Referenzlisten zu treffen. Dies kann auch in den AGB oder der Leistungsbeschreibung erfolgen.