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LG Düsseldorf: Kunden von E-Plus Aldi Talk erhalten nach Vertragsende Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte

LG Düsseldorf
vom 8.05.2019
12 O 264/18


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Kunden von E-Plus Aldi Talk ihr Restguthaben nach Vertragsende ohne Rücksendung der SIM-Karte erhalten müssen. Eine Klausel in den AGB, welche die Auszahlung von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig macht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist unwirksam.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Kiel: Mobilfunkanbieter muss Prepaid-Kunden nach Kündigung unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten

LG Kiel
Urteil vom 19.05.2015
8 O 128/13

Das LG Kiel hat völlig zu Recht entschieden, dass Mobilfunkanbieter Prepaid-Kunden nach Kündigung ihr unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten müssen.

Mobilcom-Debitel verlangte von ihren Kunden neben der Rückgabe der Original-SIM-Karte eine Kopie Personalausweises. Darüber hinaus mussten die Kunden ein Formular mit Daten ausfüllen, die dem Kunden gar nicht wohl aber dem Mobilfunkbetreiber bekannt waren.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: