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BGH: Umstellung auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem - hohe Distributionsrate spricht für Spitzenstellungsabhängigkeit

BGH
Urteil vom 12.12.2017 - KZR 50/15
Rimowa
GWB § 20 Abs. 1 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass bei Umstellung auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem eine hohe Distributionsrate für eine Spitzenstellungsabhängigkeit spricht.

Leitsätze des BGH:

a) Steht eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es für die Frage, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875 - Herstellerleasing).

b) Entschließt sich ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu, den Vertrieb seiner Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem umzustellen, spricht es regelmäßig für das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit, wenn sich für den Zeitraum zuvor eine hohe Distributionsrate feststellen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - KZR 28/98, GRUR 2000, 1108 - Designer-Polstermöbel).

BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - KZR 50/15 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: