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BGH: Zeichenfolge "Starsat" als Marke nicht rein beschreibend für Satellitenempfangsanlagen

BGH
Beschluss vom 04.04.2012
I ZB 22/11
Starsat
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz des BGH:

Das unter anderem für "Geräte zum Senden, Empfangen, Übertragen und (zur) Wiedergabe von Ton, Bild und Dateien" angemeldete Zeichen "Starsat" erschöpft sich nicht in einer Bezeichnung, die in sprachüblicher Weise auf die Qualität der beanspruchten Waren hinweist.
BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - I ZB 22/11 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: