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BPatG: Zwischen den Zeichenfolgen "TelDaFax" und "TelDaKom" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich Telekommunikation

BPatG
Beschluss vom 23.01.2013
26 W (pat) 554/10


Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen "TelDaFax" und "TelDaKom" für den Bereich Telekommunikation keine Verwechslungsgefahr besteht. Eine durchaus gewagte Entscheidung, die wieder einmal belegt, dass im Markenrecht immer mit Überraschungen gerechnet werden muss.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Auch bei Zugrundelegung des eher unsicheren Erinnerungsbildes beider Marken
sind schriftbildliche, klangliche oder begriffliche Verwechslungen nicht zu erwarten. Zwar weisen beide Marken eine identische Silbengliederung und Betonung
auf und stimmen an ihren jeweiligen Wortanfängen überein. Übereinstimmungen
im Wort oder Klang von Marken können jedoch durch deren abweichenden Begriffsgehalt so reduziert werden, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist;
[...]"


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: