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LG München: Kennzeichnung als "Sponsored" nicht ausreichend wenn auf Internetportal aus einem redaktionellen Zusammenhang auf Werbung verlinkt wird

LG München
Urteil vom 31.07.2015
4 HK O 21172/14


Die Vermischung von Werbung und redaktionellen Beiträgen ist im Printbereich wie auch im Interet immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Werbung muss dabei deutlich als solche gekennzeichnet werden. Nun hat das LG München entschieden, dass die Kennzeichnung von Links als "Sponsored" nicht ausreichend ist, wenn auf einem Internetportal aus einem redaktionellen Zusammenhang auf Werbung verlinkt wird. Gegenstand des Verfahrens war das Internetportals einer Verlagsgruppe zu Gesundheitsthemen.