OLG Celle: Irreführende Werbung mit Bezeichnung Steinmetz und Steinbildhauer wenn keine Eintragung in Handwerksrolle vorliegt
OLG Celle
Urteil vom 08.09.2016
13 U 87/16
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit Bezeichnung den Begriffen "Steinmetz und Steinbildhauer" vorliegt, wenn keine Eintragung in Handwerksrolle vorhanden ist.
Urteil vom 08.09.2016
13 U 87/16
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit Bezeichnung den Begriffen "Steinmetz und Steinbildhauer" vorliegt, wenn keine Eintragung in Handwerksrolle vorhanden ist.