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BFH: Internethandelsplattformen müssen Daten der Nutzer an Steuerfahndung herausgeben - vertraglich vereinbarte Geheimhaltung wirkungslos

Bundesfinanzhof
Urteil vom 16.5.2013
II R 15/12


Der BFH hat entschieden, dass Internethandelsplattformen wie eBay, Amazon & Co. Daten der Nutzer im Rahmen von Sammelauskunftsersuchen an die Steuerfahndung herausgeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Plattformbetreiber mit ihren Nutzern vertraglich die Geheimhaltung der Daten vereinbart haben.

Leitsatz des Gerichts:

Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: