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LG Nürnberg-Fürth: Ebay kann Handel mit Bekleidung von Marken der rechtsextremen Szene sperren

Landgericht Nürnberg-Fürth
Urteil vom 17.5.2013
4 HK 1975/13


Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eBay berechtigt ist, den Handel mit bestimmten Marken, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, zu sperren.
Das Gericht wies einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da ein Verstoß gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt. Zudem fehlt es - so das Gericht - an einer marktbeherrschenden Stellung von eBay.

Die Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth finden Sie hier: