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OLG Frankfurt: Werbung einer KFZ-Werkstatt mit Hinweis dass Hauptuntersuchung von Fahrzeugen durchgeführt werden kann ist zulässig

OLG Frankfurt
Urteil vom 15.09.2016
6 U 166/15


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung einer KFZ-Werkstatt mit dem Hinweis, dass die Hauptuntersuchung (TÜV) von Fahrzeugen durchgeführt werden kann, zulässig und keine wettbewerbswidrige Irreführung ist, auch wenn die Werkstatt die Prüfung nicht selbst vornimmt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: