DPMA: Mario Barth-Marke "Nicht quatschen, machen" aufgrund absoluter Schutzhindernisse gelöscht
Das DPMA hat völlig zu Recht die Mario Barth-Marke "Nicht quatschen, machen" aufgrund absoluter Schutzhindernisse gelöscht.
Wir hatten in dem Beitrag "LG Düsseldorf: "Nicht quatschen, MACHEN" als T-Shirt-Aufdruck - Mario Barth scheitert mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen" über einen entsprechenden Rechtsstreit berichtet. Der "Comedian" hatte einen T-Shirt-Händler verklagt. Das LG Düsseldorf hatte die Klage zutreffend abgewiesen und die mangelnde Unterscheidungskraft der Mario Barth-Marke gerügt.
Wir hatten in dem Beitrag "LG Düsseldorf: "Nicht quatschen, MACHEN" als T-Shirt-Aufdruck - Mario Barth scheitert mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen" über einen entsprechenden Rechtsstreit berichtet. Der "Comedian" hatte einen T-Shirt-Händler verklagt. Das LG Düsseldorf hatte die Klage zutreffend abgewiesen und die mangelnde Unterscheidungskraft der Mario Barth-Marke gerügt.