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LG Düsseldorf: Tchibo-Werbung für Zahnersatz-Card wettbewerbswidrig - Tchibo macht das Lächeln leicht

LG Düsseldorf
38 O 113/13
Tchibo macht das Lächeln leicht


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Tchibo-Werbung für die vom Kaffeeröster angebotene Zahnersatz-Card wettbwerbswidrig ist. Unzulässig ist dabei nicht, dass Tchibo überhaupt eine Zahnersatz-Card anbietet. Vielmehr ist die konkrete Werbung (u.a. Preisersparnis aufgrund vom Vergleich mit Mondpreisen) irreführend.

LG Hamburg untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Fonds

Das LG Hamburg hat Tchibo mit Urteil vom 30.04.2010 - 408 O 95/09 untersagt, Versicherungen und Fonds anzubieten und zu vertreiben, da es Tchibo an den dafür notwendigen Genehmigungen fehlt. Insbesondere rügt das Gericht, dass das Internetportal den Eindruck erweckt, dass die Versicherungen direkt mit Tchibo abgeschlossen werden.