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LG Köln: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung für Lufthandtrocknungsgeräte mit Slogan "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht"

LG Köln
Urteil vom 11.03.2020
84 O 204/19


Das LG Köln hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung für Lufthandtrocknungsgeräte mit dem Slogan "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch" vorliegt. Eine vom Hersteller vorgelegte und bezahlte Auftragsstudie ist - so das Gericht - nicht geeignet, um zu belegen, dass die pauschale Werbeaussage zutreffend ist, zumal sie von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abweicht. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

LG Köln: Wettbewerbswidrige Werbung durch Kaufhof mit "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" wenn dies nicht näher erläutert wird

LG Köln
Urteil vom 05.03.2018
31 O 379/17


Das LG Köln hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung durch Kaufhof vorliegt, wenn mit den Werbeaussagen "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" geworben wird, ohne dass dies näher erläutert wird.

Die Entscheidung finden Sie hier: