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OLG Frankfurt entscheidet erneut im Fall Perlentaucher und bejaht bei einigen Kurzzusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen der FAZ und SZ eine Urheberrechtsverletzung

OLG Frankfurt
Urteile vom 01.11.2011
Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06
Perlentaucher


OLG Frankfurt hat erneut im Fall Perlentaucher entschieden nachdem der BGH die Sache zurückverweisen hatte (BGH, Urteile vom 01.12.2010 I ZR 12/08 und I ZR 13/08 – Perlentaucher) und hat bei einigen Kurzzusammenfassungen (Abstracts) eine Urheberrechtsverletzung bejaht.

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt:
"In den aktuellen Berufungsurteilen kommt das OLG nunmehr zu dem Ergebnis, dass tatsächlich bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die im Dezember 2004 erschienen waren und von den Klägerinnen konkret benannt werden, ihr Urheberrecht verletzten. Diese Abstracts bestünden mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien. Sie stellten deshalb eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar und hätten ohne die Einwilligung der Klägerinnen nicht übernommen werden dürfen. In diesem - eingeschränkten - Umfang gab das Oberlandesgericht den Berufungen deshalb statt und änderte die vorausgegangenen Urteile des Landgerichts ab."

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Frankfurt finden Sie hier:




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OLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de

Das OLG Frankfurt am Main hat mit zwei Urteilen vom 11.12.2007- 11 U 75/06 und - 11 U 76/06 entschieden, dass die Veröffentlichung von Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (sog. Abstracts) nicht stets eine Urheberrechtsverletzung ist. Die öffentliche Beschreibung des Inhalts eines Werkes steht nach Veröffentlichung grundsätzlich jedermann zu, sofern keine unzulässige Bearbeitung des Originals vorliegt und die Zusammenfassung eine eigene schöpferische Leistung ist. Die Entscheidungen dürfen nicht als Freibrief für die Übernahme und Nutzung fremden Contents verstanden werden. Häufig ist es ein schmaler Grad zwischen eigener schöpferischer Leistung und unzulässiger Bearbeitung. Zudem hat das OLG Frankfurt die Revision zugelassen, da bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, inwieweit Abstracts als unfreie Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder als freie Nutzung gemäß § 24 UrhG anzusehen sind.


Leitsatz:
Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.


Den Volltext der Entscheidungen finden Sie hier: "OLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de" vollständig lesen