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LG München: Google haftet nicht für rechtswidrige Inhalte in der Trefferliste von Suchergebnisseiten

OLG München
Urteil vom 29.09.2011
29 U 1747/11


Das LG München hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google nicht für rechtswidrige Inhalte in den Suchergebnissen haftet. Das OLG München führt aus, dass ein Suchmaschinenbetreiber lediglich fremde Inhalte automatisiert auffindbar und sich diese nicht zu Eigen macht. Dies gilt auch, wenn der eigentliche Seiteninhalt verkürzt in der Trefferliste wiedergegeben wird. Es ist - so das OLG München - auch nicht erforderlich, dass sich der Suchmaschinenbetreiber ausdrücklich von den fremden Inhalten distanziert.