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BGH: RSS-Feed-Betreiber muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf RSS-Feed-Abonnenten einwirken um Weiterverbreitung eines Bildes zu verhindern

BGH
Urteil vom 11.11.2014
VI ZR 18/14
BGB §§ 133 , 157, KUG §§ 22, 23


Der BGH hat entschieden, dass ein RSS-Feed-Betreiber nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf die RSS-Feed-Abonnenten einwirken muss, um die Weiterverbreitung eines Bildes zu verhindern, welches über den RSS-Feed verbeitet wurde.

Leitsatz des BGH:

Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes - hier: Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen.

BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14 - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


OLG Hamm: Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei eBay und im Online-Shop löst zwei Vertragsstrafen aus

OLG Hamm
Urteil vom 18.09.2012
I-4 U 105/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungs- un Verpflichtungserklärung sowohl bei eBay und auch im Online-Shop zwei eigenständige Vertragsstrafen auslöst.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die Beklagte hat durch die Verwendung der genannten neuen Klausel am 29.12.2010 zwei Vertragsstrafen in Höhe von jeweils 3.500,- €, also insgesamt 7.000,- €, verwirkt. Die Beklagte hat diese Klausel auf zwei verschiedenen Verkaufsforen, zum einen in ihrem Onlineshop [...] und zum anderen bei eBay, verwendet. Grundlage hierfür waren zwei Handlungsentschlüsse. Die Beklagte hat sich jeweils über unterschiedliche Vertriebskanäle an verschiedene Käuferkreise gewendet. Es liegen damit zwei Verstöße gegen die Unterlassungs-verpflichtung vor."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: