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OLG Bremen: Angabe der Lieferzeit mit "Voraussichtliche Versanddauer: 1 - 3 Werktage" wettbewerbswidrig - Vorsicht bei eBay und Amazon

OLG Bremen
Urteil vom 05.10.2012
2 U 49/12


Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Angabe zur Lieferzeit von "Voraussichtliche Versanddauer: 1 - 3 Werktage" wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam und damit wettbewerbswidrig ist. Auch Amazon und eBay geben derartig unbestimmte Angaben zur Lieferzeit vor, so dass auch insoweit mit weiteren Abmahnungen zu rechnen ist.