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KG Berlin: Online-Händler müssen beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen

KG Berlin
Urteil vom 09.05.2018
5 U 152/16


Das KG Berlin hat entschieden, dass Online-Händler beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, den Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen. Andern falls liegt ein wettbewerbswidrige Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung vor. Es genügt nicht, wenn der Online-Shop-Betreiber zur Erfüllung seiner Informationspflichten auf eine Hotline verweist.


KG Berlin: Online-Shop muss Kunden bei verpackten Lebensmitteln im Shop vor der Bestellung über Zutaten, Allergene, Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum informieren

KG Berlin
Urteil vom 23.01.2018
5 U 126/16


Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Shop seine Kunden beim Verkauf verpackter Lebensmittel im Shop nach der LMIV vor der Bestellung über Zutaten, Allergene, Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum informieren muss. Es genügt nicht, dass der Kunde dies nach Erhalt der Ware auf der Verpackung lesen kann. Insbesondere die Angabe des Verzehrzeitraums dürfte viele Shopbetreiber vor eine Herausforderung stellen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: