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BGH: Zur Wahrung der Schriftform bei Abschluss eines Mietvertrages mit Aktiengesellschaft wenn nur nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet

BGH
Urteil vom 22.04.2015
XII ZR 55/14
BGB § 550

Leitsatz des BGH:


Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).

BGH, Urteil vom 22. April 2015 - XII ZR 55/14 - OLG Koblenz - LG Trier

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG München: Vorstand einer AG haftet für mangelhaftes Compliance-System - 15 Mio. Euro Schadensersatz

LG München I,
Urteil vom 10.12.2013
5 HKO 1387/10
Compliance


Das LG München hat entschieden, dass der Vorstand einer AG für ein mangelhaftes Compliance-System im Unternehmen haftet. Das Gericht verurteile ein Vorstandsmitglied eines börsennotierten Unternehmens zu 15 Mio. EURO Schadensersatz. Das Gericht führt aus, dass ein Vorstandsmitglied seiner Organisationspflicht bei entsprechender Gefährdungslage nur dann genügt, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: