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BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Keyword für Google-Adwords liegt im Volltext vor - MOST-Pralinen

BGH
Urteil vom 13.12.2012
I ZR 46/08
MOST-Pralinen
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords - es muss nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung hingeweisen werden - MOST-Pralinen" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (KeywordAdvertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords - es muss nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung hingeweisen werden - MOST-Pralinen

BGH
Urteil vom 13.12.2012
I ZR 217/10
MOST-Pralinen


Der BGH hat seine AdWords-Rechtsprechung weiter präzisiert und konsequent entschieden, dass im Anzeigentext nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hingewiesen werden muss.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608) bestätigt, nach der beim "Keyword-Advertising" eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung - wie im Streitfall - in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Der BGH hat klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und dass allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall "Pralinen" usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt."


Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords - es muss nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung hingeweisen werden - MOST-Pralinen" vollständig lesen

BGH: Verwendung einer beschreibenden Zeichenfolge als Keyword für Google AdWords-Werbung - pcb

BGH
Urteil vom vom 22.01.2009
I ZR 139/07
pcb
MarkenG § 14 Abs. 2


Die pcb-Entscheidung des BGH zur AdWords-Problemtik liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten diese Entscheidung bereits hier kommentiert.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „prin-ted circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
BGH, Urt. v. 22. Januar 2009 - I ZR 139/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Keyword für Google AdWords-Werbung - Beta Layout

BGH
Urteil vom vom 22.01.2009
I ZR 30/08
Beta Layout
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4


Die "Beta Layout"-Entscheidung des BGH zur AdWords-Problemtik liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten diese Entscheidung bereits hier kommentiert.

Der Leitzsatz des BGH lautet:

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
BGH, Urt. v. 22. Januar 2009 - I ZR 30/07 -


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Nutzung einer fremden Marke als Keyword für Google AdWords-Werbung - Bananabay

BGH
Beschluss vom 22.01.2009
I ZR 125/07
Erste Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1UWG §§ 3, 4 Nr. 10 a.F.
Bananabay


Die Bananabay-Entscheidung des BGH zur AdWords-Problemtik liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten diese Entscheidung bereits hier kommentiert.

Die Entscheidung lautet:

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Anglei-chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält ?


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Grundsatzentscheidungen zur Google-AdWords-Werbung - keine entgültige Klärung

Der Bundesgerichtshof hat sich in drei Entscheidungen mit der seit lange umstrittenen Frage befasst, ob AdWords-Werbung unter Verwendung fremder Marken und geschäftlicher Bezeichnungen als Keyword zulässig ist. Der BGH bemüht sich um eine differenzierte Betrachtungsweise, tendiert aber dazu, einen Unterlassungsanspruch zu verneinen. Nach Ansicht des BGH besteht regelmäßig kein Unterlassungsanspruch, soweit es um reine Unternehmenskennzeichen geht. Zur Begründung führt der BGH an, dass es an der für die Verletzung der Unternehmensbezeichnung erforderlichen Verwechslungsgefahr fehlt, da ein Internetnutzer nicht annimmt, dass die in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste erscheinende Anzeige vom Inhaber des Unternehmenskennzeichen stammt. Nicht endgültig entschieden hat der BGH die Frage, ob das Schalten einer Anzeige unter Verwendung fremder Marken eine markenrechtliche Benutzung im Sinne des MarkenG ist und somit bei eingetragenen Marken ein Unterlassungsanspruch zu bejahen ist. Diese Rechtsfrage hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, da der markenrechtliche Schutz auf harmonisiertem europäischem Recht beruht. Die Entscheidung darüber, muss nun der EuGH treffen. Letzlich vermag die Unterscheidung zwischen eingetragenen Marken und sonstigen Kennzeichenrechten nicht zu überzeugen, könnte aber das Endergebnis der juristischen Auseinandersetzung sein.


BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 – pcb
BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 – Beta Layout
BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZR 125/07 – Bananabay



Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Grundsatzentscheidungen zur Google-AdWords-Werbung - keine entgültige Klärung" vollständig lesen