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BGH: Werbung mit "Kostenloser Schätzung" durch Goldankäufer zulässig und keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten

BGH
Urteil vom 28.12.2013
I ZR 34/13
Kostenlose Schätzung
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Leitsatz des BGH:


Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis "kostenlose Schätzung" verstößt nicht als "Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG.

BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 34/13 - OLG Celle - LG Lüneburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: