OLG Stuttgart: Verzicht auf Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel durch Händler wettbewerbswidrig - Verstoß gegen Zuwendungsverbot in § 7 HWG
OLG Stuttgart
Urteil vom 09.07.2015
2 U 83/14
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Verzicht auf Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel durch Händler wettbewerbswidrig ist. Es liegt ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot nach § 7 HWG vor. Bei § 7 HWG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, so dass der Verstoß auch wettbewerbswidrig ist.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 09.07.2015
2 U 83/14
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Verzicht auf Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel durch Händler wettbewerbswidrig ist. Es liegt ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot nach § 7 HWG vor. Bei § 7 HWG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, so dass der Verstoß auch wettbewerbswidrig ist.
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