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LG Berlin: Wettbewerbswidrige Irreführung wenn sich Immobilienmakler in Anzeige tarnt und nicht als Makler zu erkennen ist

LG Berlin
Beschluss vom 25.01.2016
16 O 38/16


Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn sich ein Immobilienmakler in einer Anzeige tarnt und nicht als Makler zu erkennen ist.