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LG Saarbrücken: Unzulässige Werbung für Tabakkonsum und wettbewerbswidriger Verstoß gegen TabakerzG durch Werbekampagne "E-ZigaRETTEN Leben"

LG Saarbrücken
Urteil
7 HK O 7/20


Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbekampagne "E-ZigaRETTEN Leben" eine unzulässige Werbung für Tabakkonsum und ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen das TabakerzG darstellt.

Die dazugehörige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie hier:

LG Dortmund: Wettbewerbswidrige Werbung für E-Zigaretten mit angeblicher gesundheitlicher Unbedenklichkeit

LG Dortmund
Urteil vom 30.04.2013
25 O 120/12


Das Gericht hat die Werbung für E-Zigaretten mit angeblicher gesundheitlicher Unbendenklichkeit im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten für wettbewerbswidrig erachtet. Das Gericht rügte, dass es keine genügenden wissenschaftlichen Studien zur gesundheitsschädlichen Wirkung von E-Zigaretten gibt.

Folgende Werbeaussagen sind nach Ansicht des Gerichts wettbewerbswidrig:

"... mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette",

"... dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist"


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: