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LG München: Zufriedenheitsumfrage ist kein Nachweis für Wirksamkeit der Anti-Age-Wirkung eines Kosmetikproduktes

LG München
Urteil vom 10.02.2015
33 O 8254/14


Das LG München hat wenig überraschend entschieden, dass eine Zufriedenheitsumfrage kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Anti-Age-Wirkung eines Kosmetikproduktes ist.