LG München: Zufriedenheitsumfrage ist kein Nachweis für Wirksamkeit der Anti-Age-Wirkung eines Kosmetikproduktes
LG München
Urteil vom 10.02.2015
33 O 8254/14
Das LG München hat wenig überraschend entschieden, dass eine Zufriedenheitsumfrage kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Anti-Age-Wirkung eines Kosmetikproduktes ist.
Urteil vom 10.02.2015
33 O 8254/14
Das LG München hat wenig überraschend entschieden, dass eine Zufriedenheitsumfrage kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Anti-Age-Wirkung eines Kosmetikproduktes ist.