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OLG Karlsruhe: Auskunftsanspruch bei Patentverletzung umfasst Auskunft über Internetwerbung, Domains, Zugriffszahlen und Schaltungszeiträume.

OLG Karlsruhe
Urteil vom 24.02.2016
6 U 51/14


Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch bei einer Patentverletzung auch Auskünfte über Internetwerbung, Domains, Zugriffszahlen und Schaltungszeiträume umfasst. Die Entscheidung lässt sich natürlich auch auf andere Schutzrechtsverletzungen übertragen (z.B. Marken).

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: