Volltext der drosselkom-Entscheidung des LG Köln liegt vor
In Ergänzung zu unserem Beitrag "LG Köln: Drosselung der Internetverbindung in AGB der Deutschen Telekom unzulässig - #drosselkom"
Der Volltext der drosselkom-Entscheidung des LG Köln liegt ebenfalls vor:
LG Köln, Urteil vom 30.10.2013 - 26 O 211/13
Der Volltext der drosselkom-Entscheidung des LG Köln liegt ebenfalls vor:
LG Köln, Urteil vom 30.10.2013 - 26 O 211/13
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