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LG Hamburg: Einsatz von Google-Analytics ohne ausreichenden Datenschutzhinweis ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - Streitwert 20.000 EURO

LG Hamburg
Beschluss vom 13.03.2016
312 O 127/16


Das LG Hamburg hat wie erwartet entschieden, dass der Einsatz von Analyse-Software wie Google-Analytics ohne ausreichenden Datenschutzhinweis einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt und in diesem Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Streitwert hat das Gericht auf 20.000 EURO festgesetzt.


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