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LG Bielefeld: Zimtextrakt gegen Diabetes - Wettbewerbswidrige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne ausreichenden wissenschaftlichen Wirkungsnachweis

LG Bielefeld
Urteil vom 21.03.2017
17 O 70/16


Das LG Bielefeld hat die wettbewerbswidrige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben( u.a. Zimtextrakt gegen Diabetes) ohne ausreichenden wissenschaftlichen Wirkungsnachweis untersagt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der ausgeurteilte Unterlassungsanspruch insoweit folgt aus §§ 8 III Nr. 2, 3 a UWG, Art. 7 III LMIV. Durch das Zurverfügungstellen einer wissenschaftlichen Studie zum angeblichen Nutzen von Zimtextrakt zur Behandlung von Diabetes Typ II wurde am 16.02.2016 der Eindruck vermittelt, das Produkt der Beklagten E. diene der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung der Erkrankung Diabetes mellitus. Es ist kein Grund ersichtlich, aus dem heraus die Beklagte, wenn nicht der vorgenannte Eindruck erweckt werden sollte, eine derartige wissenschaftliche Studie aufn ihrer Internetpräsenz im Zusammenhang mit dem Produkt „E.“ zur Verfügung stellen sollte. Es handelt sich insoweit auch nicht um allgemeine Gesundheitsinformationen, die nach der LMIV zulässig wären. Vielmehr ergibt sich aus dem engen Zusammenhang zwischen dem Zurverfügungstellen der Studie und den Werbeaussagen der Beklagten für „E.“, daß es sich insoweit ebenfalls um eine Maßnahme der Werbung handelte und nicht um die Zurverfügungstellung allgemeiner Informationen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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