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KG Berlin: Verwendung des Facebook Like-Buttons auf Webseiten ist nicht wettbewerbswidrig

KG Berlin
Beschluss vom 29.04.2011
5 W 88/11
Facebook
Like-Button


Das Kammergericht Berlin hat richtigerweise die Rechtsansicht des LG Berlin, Urteil vom 14.03.2011 - 91 O 25/11 bestätigt, wonach die Verwendung des Facebook Gefällt-Mir-Buttons (Like-Button) auf Webseiten zwar gegen § 13 TMG verstoßen dürfte, dies aber nicht wettbewerbswidrig und somit auch nicht abmahnfähig ist.

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