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    <title>BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld (Artikel mit Tag preissuchmaschine)</title>
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    <description>Aktuelle rechtliche Informationen</description>
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<pubDate>Mon, 26 Nov 2012 14:24:16 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld - Aktuelle rechtliche Informationen</title>
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<item>
    <title>OLG Hamm: Shopbetreiber haftet für AdWords-Anzeigen durch Preissuchmaschine nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung</title>
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;OLG Hamm&lt;br /&gt;
Urteil vom 13.09.2012&lt;br /&gt;
I-4 U 71/12&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Shopbetreiber für AdWords-Anzeigen durch eine Preissuchmaschine nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung haftet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den Entscheidungsgründen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;&quot;Die kenn­zei­chen­recht­li­che Ver­let­zung durch die Ad­words-Wer­bung der Firma T ist der Be­klag­ten gemäß § 14 Abs. 7 Mar­kenG zu­zu­rech­nen, selbst wenn die Be­klag­te hier­von keine Kennt­nis er­langt und der streit­gegen­ständ­li­chen Wer­bung der Firma T auch nicht zu­ge­stimmt haben soll­te.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Haf­tung i.S.d. § 14 Abs. 7 UWG ge­nügt näm­lich prin­zi­piell das Han­deln von Mit­arbei­tern oder Be­auf­trag­ten eines von der Be­klag­ten be­auf­trag­ten Unter­neh­mens. Die Haf­tung recht­fer­tigt sich in einem sol­chen Falle da­raus, dass der in An­spruch Ge­nom­me­ne durch den Ein­satz von Mit­arbei­tern und Be­auf­trag­ten sei­nen Ge­schäfts­kreis er­wei­tert und damit zu­gleich das Ri­si­ko von Zu­wi­der­hand­lun­gen in­ner­halb sei­nes Unter­neh­mens schafft (vgl. u.a. BGH GRUR 1995, 605 – Fran­chi­se-Neh­mer; GRUR 2009, 1167 – Part­ner­pro­gramm; Fezer, 4. Aufl., § 14 Mar­kenG Rdnr. 1060; Köh­ler/Born­kamm, 30. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.3, 2.43 m.w.N.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Be­auf­trag­ter ist, wer, ohne Mit­arbei­ter zu sein, für den Unter­neh­mens­in­ha­ber kraft Ab­spra­che tätig wird (BGH GRUR 1995, 605 – Fran­chise­neh­mer). Der Be­griff ist weit aus­zu­le­gen (BGH GRUR 1990, 1039 – An­zei­gen­auf­trag; Fezer, 4. Aufl., § 14 Mar­kenG Rdnr. 1062). Der Be­auf­trag­te muss in die be­trieb­li­che Or­ga­ni­sa­tion des Be­triebs­in­ha­bers in der Weise ein­ge­glie­dert sein, dass einer­seits der Be­triebs­in­ha­ber auf das be­auf­trag­te Unter­neh­men einen be­stim­men­den, durch­setz­ba­ren Ein­fluss auf die­je­ni­ge Tä­tig­keit des be­auf­trag­ten Unter­neh­mens hat, in deren Be­reich das be­an­stan­de­te Ver­hal­ten fällt, und dass an­de­rer­seits der Er­folg der Ge­schäfts­tä­tig­keit des be­auf­trag­ten Unter­neh­mens dem Be­triebs­in­ha­ber zu Gute kommt (BGH GRUR 2005, 864 – Meiß­ner Dekor). Des­halb ist es un­er­heb­lich, wie die Be­tei­lig­ten ihre Rechts­be­zie­hung aus­ge­stal­tet haben. Trotz des Kri­te­riums „Ein­glie­de­rung“ kön­nen damit auch selb­stän­di­ge Unter­neh­mer wie bei­spiels­wei­se Wer­be­agen­tu­ren Be­auf­trag­te sein. Dabei kommt es nicht da­rauf an, wel­chen Ein­fluss der In­ha­ber des Unter­neh­mens sich auf diese tat­säch­lich ge­si­chert hat, son­dern wel­chen Ein­fluss er sich hätte si­chern kön­nen und müs­sen (BGH GRUR 2009, 1167 - Part­ner­pro­gramm; Fezer, aaO.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ent­spre­chend die­sen Grund­sät­zen ist die Firma T unter den ge­ge­be­nen Um­stän­den als Be­auf­trag­te der Be­klag­ten an­zu­se­hen.&quot;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Volltext der Entscheidung finden Sie &lt;a href=&quot;http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_71_12_Urteil_20120913.html&quot;&gt;hier:&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Nov 2012 15:23:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>LG München: Falsche Ortsangabe im Google Places Profil durch ein Unternehmen ist wettbewerbswidrig</title>
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;LG München&lt;br /&gt;
Beschluss vom 22.03.2011&lt;br /&gt;
17 HK O 5636/11&lt;br /&gt;
Google Places&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das LG München hat entschieden, dass falsche Angaben zum Unternehmenssitz im Google Places Profil durch ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist. Die Entscheidung lässt sich natürlich auch auf Profile in anderen Internetangeboten (Preisvergleichsdienste, Unternehmensverzeichnisse, Facebook, Xing, Twitter &amp;amp; Co) übertragen. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Daten in allen Verzeichnissen stets aktuell sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass ein Unternehmen auch dokumentiert, wo die eigenen Daten hinterlegt sind. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 30 May 2011 18:03:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>BGH: Händler ist für irreführende Angaben in Preissuchmaschinen verantwortlich - Versandkosten bei Froogle II</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/344-BGH-Haendler-ist-fuer-irrefuehrende-Angaben-in-Preissuchmaschinen-verantwortlich-Versandkosten-bei-Froogle-II.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;BGH&lt;br /&gt;
Urteil vom 18.03.2010&lt;br /&gt;
I ZR 16/08&lt;br /&gt;
Versandkosten bei Froogle II&lt;br /&gt;
UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; PreisangabenVO § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 6 Satz 1, 2; UWG 2004 § 5 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2; UWG 2008 § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2, § 5a Abs. 2, 3 Nr. 3&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH hat in dieser Entscheidung nochmal klargestellt, dass ein Online-Händler für irreführende Angaben in Preissuchmaschinen verantwortlich ist, sofern die Daten vom Händler übermittelt und von der Preissuchmaschine unverändert in die Suchmaschine eingestellt wurden. Dabei ist der Online-Händler auch verpflichtet, seine Angaben in Preissuchmaschinen stets aktuell zu halten (&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/312-BGH-Urteil-zur-Aktualitaet-von-Preisangaben-in-Preissuchmaschinen-liegt-nunmehr-im-Volltext-vor.html&quot;&gt;Urteil des BGH vom 11.03.2010 - I ZR 123/08&lt;/a&gt; mit&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/221-BGH-Preisangangaben-in-Preissuchmaschinen-muessen-von-Shopbetreibern-stets-aktuell-gehalten-werden.html&quot;&gt; kurzer Anmerkung &lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Leitsatz des BGH:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.&lt;br /&gt;
BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08 - OLG Stuttgart&lt;br /&gt;
LG Stuttgart&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Volltext der Entscheidung finden Sie &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=53563&amp;pos=12&amp;anz=556&quot;&gt;hier:&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 12 Oct 2010 10:35:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>BGH: Urteil zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen liegt nunmehr im Volltext vor</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/312-BGH-Urteil-zur-Aktualitaet-von-Preisangaben-in-Preissuchmaschinen-liegt-nunmehr-im-Volltext-vor.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
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    &lt;strong&gt;BGH&lt;br /&gt;
Urteil vom 11.03.2010&lt;br /&gt;
I ZR 123/08&lt;br /&gt;
Espressomaschine &lt;br /&gt;
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 &lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entscheidung des BGH zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten die Entscheidung bereits &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/221-BGH-Preisangangaben-in-Preissuchmaschinen-muessen-von-Shopbetreibern-stets-aktuell-gehalten-werden.html&quot;&gt;hier &lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;kurz kommentiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Leitsatz des BGH:&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt. &lt;br /&gt;
BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 123/08 - Kammergericht &lt;br /&gt;
 LG Berlin &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Volltet der Entscheidung finden Sie&lt;strong&gt; &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=53114&amp;pos=7&amp;anz=645&quot;&gt;hier:&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; 
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    <pubDate>Wed, 25 Aug 2010 09:05:00 +0200</pubDate>
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    <title>Rechtstip: Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe - was ist bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu bedenken</title>
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
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    &lt;strong&gt;Risiko: Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;&lt;em&gt;Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist immer mit dem Risiko verbunden später einer Vertragsstrafe zahlen zu müssen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Abmahnung begründet, so ist es regelmäßig sinnvoll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um gerichtliche Schritte und weitere Kosten zu vermeiden.  Eine Unterlassungserklärung ohne ausreichendes Vertragsstrafeversprechen ist nicht geeignet die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Häufig sind die Vertragsstrafeversprechen mit einer festen Vertragsstrafe zwischen 5.000 und 10.000 EURO für jeden Fall der Zuwiderhandlung versehen. Bei mehreren und ggf. versehentlichen Verstößen kann so schnell eine enorme Summe zusammenkommen und direkt in die Insolvenz führen. Unterlassungserklärungen sollten daher nie leichtfertig abgegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Vertragsstrafe begrenzt durch Treu und Glauben.&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;Der BGH hatte in seinem Urteil (BGH, Urteil vom 17. 7. 2008 - I ZR 168/05) eine Beschränkung auf eine angemessene Vertragsstrafe ausdrücklich abgelehnt. Grenze ist allein der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Die geforderte Vertragsstrafe von  54 Millionen EURO für den Verkauf von 7000 Wärmekissen wurde vom BGH auf einen Betrag von 200.000 EURO begrenzt. Die Begrenzung hielt der BGH nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für erforderlich. In der Unterlassungserklärung war eine Frist für den Abverkauf von Restbeständen vorgesehen, die aber vom Abgemahnten überschritten wurde. Entscheidend für die Herabsetzung war für den BGH der Umstand, dass lediglich die Abverkaufsfrist überschritten wurde. Andernfalls wäre die Vertragsstrafe deutlich höher ausgefallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Neuer Hamburger Brauch&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;Anstelle einer festen Vertragsstrafe ist der sog. „Neue Hamburger Brauch“ zu empfehlen, bei dem für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung eine  angemessene Vertragsstrafe fällig wird, dessen Höhe in das Ermessen des Abmahners gestellt wird, welche dann auf Antrag des Abgemahnten von Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann. Auf diese Weise kann, anders als bei einer festen Summe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, eine Begrenzung auf eine angemessene Vertragsstrafe erreicht werden. Zudem setzten die Gericht bei versehentlichen einmaligen Verstößen häufig geringere Vertragsstrafen an, als die üblichen festen Vertragsstrafen vorsehen (z.B. 2000 EURO anstelle von 7500 EURO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Beschränkung auf die konkrete Verletzungshandlung&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;Um nicht Gefahr zu laufen aus Unachtsamkeit eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen, ist es wichtig die Unterlassungserklärung auf die konkrete Verletzungshandlung zu beschränken. Die von Abmahnern vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit, da diese so hoffen, zukünftig Vertragsstrafen zu kassieren. Bei Produktfotos richtet sich z.B. ein  Unterlassungsanspruch nicht auf Unterlassung des öffentlichen Zugänglichmachens aller vom Abmahnenden erstellten  Fotos, sondern nur auf das konkrete Foto, welches ohne Lizenz verwendet wurde. Bei entsprechender Einschränkung der Verletzungshandlung in der Unterlassungserklärung wird verhindert, das bislang nicht erkannte Verstöße von der Unterlassungserklärung erfasst werden und so ggf. eine Vertragsstrafe fällig wird. Allerdings darf die Unterlassungserklärung auch nicht zu eng formuliert sein, da sonst die Wiederholungsgefahr fortbesteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Risiko: veraltete Inhalte im Suchmaschinencache, Archiven &amp;amp; Co.&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;Wer meint, mit Löschung streitgegenständlicher Daten vom Server auf der sicheren Seite zu sein, übersieht, dass einige Gerichte auch dann einen Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung annehmen, wenn sich die rechtswidrigen Inhalte noch im Cache, Webarchiven, Bildersuchdiensten oder Produktsuchmaschinen befinden. Das Risiko  lässt sich dadurch abfedern, dass man die Verantwortlichkeit für veraltete Inhalte im Datenbestand von Suchmaschinen, Cache oder Archiven ausschließt oder ggf. eine Schonfrist für die Löschung entsprechender Altlasten vereinbart. Leider akzeptiert nicht jedes Gericht eine derart eingeschränkte Unterlassungserklärung (z.B. LG Kiel, Beschluss vom 11.02.2009 -  15 O 19/09). Insofern gilt es abzuwägen, welche Risiken man bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung eingehen will.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Risiko: Alte Unterlassungserklärungen und Änderung der Rechtslage&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Ändert sich die Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung, so ist umstritten, ob dadurch eine in der Vergangenheit nach alter Rechtslage abgegebene Unterlassungserklärung gegenstandslos wird. Nach herrschender Meinung ändert dies an der Wirksamkeit des Unterlassungsvertrages zunächst nichts. Allerdings besteht - so die wohl überwiegende Ansicht - die Möglichkeit, den Unterlassungsvertrag insoweit zu kündigen bzw. anzupassen. Daneben wird auch die Möglichkeit diskutiert, dass sich der Unterlassungsschuldner auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Treu und Glauben berufen kann. Vorzuziehen ist es, das aufgezeigte Risiko bei der Formulierung der Unterlassungserklärung zu berücksichtigen und die Unterlassungserklärung unter dem Vorbehalt der Änderung der Rechtslage bzw. der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzugeben. &lt;br /&gt;
 
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    <pubDate>Fri, 25 Jun 2010 11:31:00 +0200</pubDate>
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    <title>BGH: Preisangangaben in Preissuchmaschinen müssen von Shopbetreibern stets aktuell gehalten werden</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/221-BGH-Preisangangaben-in-Preissuchmaschinen-muessen-von-Shopbetreibern-stets-aktuell-gehalten-werden.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;BGH&lt;br /&gt;
Urteil vom 11.03.2010&lt;br /&gt;
I ZR 123/08&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH hat klargestellt, dass Preisangaben in Preissuchmaschinen vom Shopbetreiber stets aktuell gehalten werden müssen. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Pressemitteilung des BGH heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;&quot;Der Bundesgerichtshof hat auch die Relevanz der Irreführung bejaht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.&quot;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Shopbetreiber bedeutet dies, das zunächst die Preise in sämtlichen Preissuchmaschinen, wo Produkte gelistet sind, angepasst werden müssen, bevor die Produktpreise im eigentlichen Shop angepasst werden dürfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/221-BGH-Preisangangaben-in-Preissuchmaschinen-muessen-von-Shopbetreibern-stets-aktuell-gehalten-werden.html#extended&quot;&gt;&quot;BGH: Preisangangaben in Preissuchmaschinen müssen von Shopbetreibern stets aktuell gehalten werden&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 16:17:00 +0100</pubDate>
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    <category>abmahnung</category>
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<category>irreführung</category>
<category>niedriger preis</category>
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<category>wettbewerbswidrig</category>

</item>
<item>
    <title>BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/169-BGH-Versandkosten-muessen-auch-in-Preissuchmaschinen-und-auf-Preisvergleichsseiten-angegeben-werden-froogle.de.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;BGH&lt;br /&gt;
Urteil vom 16. Juli 2009&lt;br /&gt;
I ZR 140/07&lt;br /&gt;
Versandkostenangabe in Preisvergleichslisten&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Shopbegreiber in Preissuchmaschinen bzw. auf Preisvergleichsseiten auch die Versandkosten angeben müssen  Diese müssen - so der BGH - bereits auf der Übersichtsseite erscheinen. Es genügt nicht, wenn der Kunde erst durch einen Klick auf eine weitere Seite gelangt, wo die Versandkosten aufgeführt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Pressemitteilung des BGH heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;&quot;Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.&quot;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider bieten nicht alles Preisvergleichsdienste die Möglichkeit, Versandkosten einzupflegen. Insofern gilt es Abmahnungn vorzubeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie &lt;strong&gt;hier:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/169-BGH-Versandkosten-muessen-auch-in-Preissuchmaschinen-und-auf-Preisvergleichsseiten-angegeben-werden-froogle.de.html#extended&quot;&gt;&quot;BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 17 Jul 2009 13:58:23 +0200</pubDate>
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    <category>abmahnung</category>
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</item>
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    <title>OLG Stuttgart: Shop-Betreiber sind verpflichtet in Preissuchmaschinen die Versandkosten anzugeben - ein Link auf den Shop reicht nicht</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/104-OLG-Stuttgart-Shop-Betreiber-sind-verpflichtet-in-Preissuchmaschinen-die-Versandkosten-anzugeben-ein-Link-auf-den-Shop-reicht-nicht.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    Das &lt;strong&gt;OLG Stuttgart&lt;/strong&gt; hat mit&lt;strong&gt;Urteil vom 17.01.2008 - 2 U 12/07&lt;/strong&gt; entschieden, dass Shop-Betreiber, die ihre Produkte in Preissuchmaschinen listen, verpflichtet sind, dort jeweils für jedes Produkt auch die Versandkosten anzugeben. Nach Ansicht des Gerichts genügt ein Link auf eine Versandkostenübersicht auf der eigentlichen Shop-Seite nicht den Anforderungen der &lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/pangv.html&quot;&gt;Preisangabenverordnung (PAngV)&lt;/a&gt;. Dieses Urteil ist nur schwer mit der weniger strengen Rechtsprechung des &lt;strong&gt;BGH&lt;/strong&gt; (z.B. &lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/43-BGH-Preisangaben-Hinweis-auf-Versandkosten-und-Umsatzsteuer-in-Online-Shops.html&quot;&gt;Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 143/04&lt;/a&gt;) zur PAngV in Einklang zu bringen. Dennoch ist derzeit zu empfehlen, die strengen Vorgaben des OLG Stuttgart einzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;br /&gt;
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:&lt;br /&gt;
&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/104-OLG-Stuttgart-Shop-Betreiber-sind-verpflichtet-in-Preissuchmaschinen-die-Versandkosten-anzugeben-ein-Link-auf-den-Shop-reicht-nicht.html#extended&quot;&gt;&quot;OLG Stuttgart: Shop-Betreiber sind verpflichtet in Preissuchmaschinen die Versandkosten anzugeben - ein Link auf den Shop reicht nicht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 07 Jan 2009 14:27:00 +0100</pubDate>
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    <category>abmahnung</category>
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<category>preisangabenverordnung</category>
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<category>versandkosten</category>
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</item>
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    <title>OLG Hamburg: Falscher Preis in einer Preissuchmaschine über wenige Stunden wegen eines Updates nicht wettbewerbswidrig</title>
    <link>http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/28-OLG-Hamburg-Falscher-Preis-in-einer-Preissuchmaschine-ueber-wenige-Stunden-wegen-eines-Updates-nicht-wettbewerbswidrig.html</link>
    
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    <author>info@beckmannundnorda.de (Rechtsanwalt Marcus Beckmann)</author>
    <content:encoded>
    Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 11.09.2006 - 3 W 152/06 entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn aufgrund eines Datenbankupdates über wenige Stunden in einer Preissuchmaschine ein zu niedrige Preis für ein Produkt angegeben wird. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass der zu niedrige Preis nur über wenige Stunden angezeigt wurde. Dies ist - so das OLG Hamburg - wettbewerbsrechtlich irrelevant. Es handelt sich aber um einen Ausnahmefall, der nicht als Freibrief missverstanden werden darf. Grundsätzlich sind falsche Preisangaben wettbewerbswidrig. Beliebt waren in diesen Zusammenhang auch Abmahnungen wegen falscher Versandkostenangaben, die versehentlich oder mit Absicht in Preissuchmaschinen eingestellt waren. Wer sich fremder Handelsplattformen und Preissuchmaschinen bedient, sollte diese immer im Auge behalten und die Angebote entsprechend zügig aktualisieren. Es ist zunächst der Shop-Betreiber, welcher bei Wettbewerbsverstößen haftet. Hat der Anbieter der Preissuchmaschine einen Fehler gemacht, so kann der Shopbetreiber ggf. Schadensersatz vom Preissuchmaschinenbetreiber verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;OLG Hamburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 W 152/06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/28-OLG-Hamburg-Falscher-Preis-in-einer-Preissuchmaschine-ueber-wenige-Stunden-wegen-eines-Updates-nicht-wettbewerbswidrig.html#extended&quot;&gt;&quot;OLG Hamburg: Falscher Preis in einer Preissuchmaschine über wenige Stunden wegen eines Updates nicht wettbewerbswidrig&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 08 Aug 2007 14:21:14 +0200</pubDate>
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