"Bestellvorgänge rechtssicher Gestalten - rechtliche Vorgaben für Online-Shops"
von Rechtsanwalt Marcus Beckmann


Wer Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Regelungen geschaffen, die häufig nach kurzer Zeit wieder modifiziert wurden und zu einer eindeutigen Überregulierung geführt haben. Die ständigen Gesetzesänderungen und Anpassungen zwingen den Betreiber eines Online-Shops dazu, sich stets über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren. Sogar die konkrete Ausgestaltung des Bestellvorgangs ist in vielen Bereichen per Gesetz vorgeschrieben und muss bei der Definition der Geschäftsprozesse berücksichtigt werden. Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit den gesetzlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung des Bestellvorgangs und den damit in Zusammenhang stehenden Pflichtangaben. Daneben sind zahlreiche weitere Aspekte und Vorschriften zu beachten, die hier nicht weiter vertieft werden können.

Spezielle Informationspflichten im Vorfeld

Bereits vor Vertragsschluss müssen dem Kunden eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufzählung der Pflichtangaben findet sich in den §§ 1 und 3 der BGB Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) Diese müssen gemäß § 312c Abs. 1 BGB dem Kunden in klarer und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. In hervogehobener und deutlich gestalteter Form müssen zusätzlich die in § 1 Abs. 3 BGB-InfoV Informationen im Volltext zur Verfügung bereit gehalten werden. Ein pauschaler Verweis auf die AGBs oder ein Link reicht nach Ansicht der Rechtsprechung hierzu nicht aus. Diese Rechtsansicht ist in dieser pauschalen Form sehr fraglich. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist jedoch zu empfehlen, die Pflichtangaben beispielsweise als "Kundeninformationen" in die Webseite einzubauen und in den Bestellvorgang zu integrieren. Um dem Nichtjuristen eine zusätzliche Arbeitshilfe an die Hand zu geben und die komplizierte Widerrufs- und Rückgaberegelung transparenter zu machen, hat der Gesetzgeber als Anlage 2 bzw. 3 zu § 14 Abs. 1,3 BGB-InfoV sowohl einen Mustertext für eine Widerrufsbelehrung als auch für eine Rückgabebelehrung veröffentlicht. Diese Texte sollten daher verwendet werden.

Der Bestellablauf

Der Kunde muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Bestellung zu korrigieren, was sich am einfachsten durch ein Warenkorb-System realisieren lässt. Ferner empfiehlt es sich die einzelnen Pflichtangaben zusätzlich zwischen Warenkorb und Bestellseite im Volltext zu hinterlegen, so dass es schon aufgrund des technischen Ablaufs unmöglich ist, eine Bestellung ohne Kenntnisnahme der Informationen aufzugeben. Die Kenntnisnahme sollte man sich zusätzlich vom Kunden z.B. durch eine Checkbox bestätigen lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Verkäufer oder Dienstleister seinen Informationspflichten nachkommt. Die Seite zur endgültigen Abgabe der Bestellung muss nochmals eine detaillierte Auflistung der Bestellung und den dazugehörigen Daten enthalten und die Möglichkeit zur Korrektur bieten.

Nach der Bestellung

Hat der Kunde die Bestellung aufgegeben, hat so muss dieser unverzüglich über den Zugang der Bestellung informiert werden. Eine Empfangsbestätigung ist daher Pflicht. "unverzüglich" heißt ohne schuldhaftes Zögern. Im Internet bedeutet dies im Regelfall sofort per Email. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages bereits jetzt verbindlich angenommen wird. Da der Anbieter die Pflichtangaben nach §§ 1, 3 BGB-InfoV dem Kunden spätestens mit Lieferung nochmals in Textform zusenden muss, empfiehlt es sich, die Informationen mit der Eingangsbestätigung per Email zu versenden.

Folgen bei einem Verstoß

Ein Onlineshop-Betreiber, der sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, läuft stets Gefahr, von Konkurrenten, Verbraucherschutzverbänden oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Bei einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bleibt das Widerrufs- und Rückgaberecht des Käufers solange bestehen, bis eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt. Die sechsmonatige Ausschlussfrist ist mit Wirkung vom 1.8.2002 entfallen. Daher sollte gerade dieser Aspekt mit größter Sorgfalt umgesetzt werden.

Die einschlägigen Gesetze und Rechtsnormen:

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Auszug aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)
"Muster für die Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)"
"Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)"
Ebay: Wichtige Gesetze und Vorschriften für Powerseller
Preisangaben im Internet (PAngV)

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