Beschluss

LG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2004, AZ: 5 U 160/03
Domainrecht (travel24.com ./. sunnytravel24)

In dem Rechtsstreit ... gegen ... beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12 durch ...

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000; Ordnungshaft insegsamt höchstens 2 Jahre)

verboten

sich im geschäftlichen Verkehr der Internet-Domain zu bedienen:

http://www.sunnytravel24.de

insbesondere, sie auf einer Homepage einzusetzen oder einsetzen zu lassen oder den eingehenden Traffic in sonstiger Weise kommerziell zu nutzen.

II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 75.000 zur Last.


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