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LG Regensburg: Irreführende Werbung eines Schlüsseldienstes mit 01805er-Nummer ohne bzw. mit falschem Tarifhinweis

LG Regensburg
Urteil vom 01.06.2012
1 HK O 966/12

Das LG Regensburg hat sich mit der irreführenden Werbung eines Schlüsseldienstes befasst. Dieser hatt auf seiner Internetseite mit zwei Faxnummern geworben, bei denen es sich jeweils um eine 01805er-Nummer handelte. Eine Nummer war mit dem falschen Hinweis "Ortstarif" versehen worden. Bei der anderen Nummer gab es gar keinen Tarifhinweis. Die nach § 66a TKG erforderlichen Preisangaben fehlten. Das Gericht bejahte völlig zu Recht eine wettbewerbswidrige Irreführung (siehe auch LG Hamburg, Beschluss vom 08.10.2007 - 416 O 255/07 ).