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LG Offenburg: Unzulässige Klauseln in AGB - Haftungsbeschränkung, Gerichtsstandsvereinbarung und Nacherfüllung bei Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers

LG Offenburg
Urteil vom 02.07.2012
5 O 31/12 KfH


Das LG Offenburg hatte in diese Fall über einige Abmahnklassiker in den AGB eines Anbieters von Feuerlöschern zu entscheiden und folgende Klauseln in Einklang mit der gängigen Rechtsprechunge für wettbewerbswidrig erklärt:

- "Die Haftung im Zusammenhang mit dem Betrieb ist ausdrücklich auf die Funktion beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen."

- "Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir stets das Recht haben, uns von der Pflicht der Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch die Bewirkung einer Verbesserung befreien können"

- "Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kehl"

Die hier gerügten Klauseln oder ähnliche Varianten sind leider nach wie vor weit verbreitet und können jederzeit eine Abmahnung zur Folge haben.


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