LG Frankfurt: Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands gilt auch bei Urheberrechtsverletzungen per Filesharing
LG Frankfurt
Urteil vom 18.07.2012
2-06 S 3/12
Das LG Frankfurt hat wenig überraschend entschieden, dass der Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands auch bei Urheberrechtsverletzungen per Filesharing anzuwenden ist. Örtlich zuständig ist mithin jedes Gericht, wo die Datei aufgerufen werden kann, also praktisch jedes Gericht. Die gegenteilige Entscheidung des AG Frankfurt (Urteil vom 26.01.2012, - 31 C 2528/11) ist somit hinfällig.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 18.07.2012
2-06 S 3/12
Das LG Frankfurt hat wenig überraschend entschieden, dass der Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands auch bei Urheberrechtsverletzungen per Filesharing anzuwenden ist. Örtlich zuständig ist mithin jedes Gericht, wo die Datei aufgerufen werden kann, also praktisch jedes Gericht. Die gegenteilige Entscheidung des AG Frankfurt (Urteil vom 26.01.2012, - 31 C 2528/11) ist somit hinfällig.
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