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BGH: Formulierung "Die moderne Medizin setzt auf …" ist eine unzulässige fachliche Empfehlung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG - Euminz

BGH
Urteil vom 18.01.2012
I ZR 83/11
Euminz
UWG § 4 Nr. 11; RL 2001/83/EG Art. 90 Buchst. f; HWG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Leitsätzdes BGH:

a) Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 83/11 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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