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LG Frankfurt: Irreführende Verlinkung auf den Webseiten der Gelben Seiten und des Örtlichen auf Hotelbuchungsportal

LG Frankfurt
Urteil vom 20.02.2013
3-08 O 197/12
nicht rechtskräftig


Das LG Frankfurt hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Verlinkung auf den Webseiten der Gelben Seiten und des Örtlichen auf ein Hotelbuchungsportal untersagt und eine wettbewerbswidrige Irreführung angenommen.

Aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale:

"Mit Urteil vom 20.02.2013, Az. 3/08 O 197/12 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Deutsche Telekom Medien GmbH untersagt, in den eigenen Internetseiten unter www.dasoertliche.de sowie www.gelbeseiten.de einen Button mit der Bezeichnung „online buchen“ bzw. „Hotelbuchung“ bereitzuhalten, der auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungsportals HRS verlinkt ist.

Auf den genannten Internetseiten kann der Nutzer über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren und sich diese anzeigen lassen. Dort werden dann neben dem Namen des Hotels dessen Adresse, die Telefonnummer sowie die Internetadresse angegeben. Zusätzlich befindet sich dort ein Button mit der Bezeichnung „Hotelbuchung“ bzw. „online buchen“. Klickt der Nutzer auf den Button, so gelangt er direkt auf das Buchungsportal des Anbieters HRS.
[...]
Diese Auffassung bestätigt des Landgericht in seiner Entscheidung und führt dazu aus, dass die Erwartungshaltung des Verbrauchers, der über „www.dasoertliche.de“ oder“ www.gelbeseiten.de“ Hotels aufsuche, dahingeht, dass die angegebenen Kontaktmöglichkeiten sämtlich direkt zum Hotel führen. In dieser Erwartungshaltung werde der Verbraucher in rechtsrelevanter Weise getäuscht, wenn tatsächlich keine direkte Onlinebuchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber gegeben sei."


Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:

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