LG Hamburg: Stornopauschale von 40% 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Pauschalreise unszulässig
LG Hamburg
Urteil vom 23.04.2013
312 O 330/12
Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Stornopauschale von 40% 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Pauschalreise unzulässig ist.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:
Urteil vom 23.04.2013
312 O 330/12
Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Stornopauschale von 40% 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Pauschalreise unzulässig ist.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:
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