KG Berlin: Domain berlin.com verletzt die Namensrechte der Stadt Berlin - Namensanmaßung und Zuordnungsverwirrung bei entschprechenden Inhalten
KG Berlin
Urteil vom 15.03.2013
5 U 41/12
berlin.com
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Nutzung der Domain berlin.com die Namensrechte der Stadt Berlin verletzten kann. Es liegt - so das Gericht - eine Namesanmaßung und eine Zuordnungsverwirrung vor, wenn über die Domain Inhalte angeboten werden, die auch von der Stadt Berlin stammen könnten.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 15.03.2013
5 U 41/12
berlin.com
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Nutzung der Domain berlin.com die Namensrechte der Stadt Berlin verletzten kann. Es liegt - so das Gericht - eine Namesanmaßung und eine Zuordnungsverwirrung vor, wenn über die Domain Inhalte angeboten werden, die auch von der Stadt Berlin stammen könnten.
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