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OLG Hamburg: Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden

OLG Hamburg
Beschluss vom 04.02.2013
7 W 5/13


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass private Facebook-Nachrichten regelmäßig nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden dürfen. Insofern liegt regelmäßig eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn im Einzelfall das öffentliche Informationsinteresse das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachrichtenerstellers überwiegt.

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