LG Frankfurt: Vermieter haftet nicht Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters
LG Frankfurt
Urteil vom 28.06.2013
2-06 O 403/12
Das LG Frankfurt hat völlig zutreffend entschieden, dass ein Vermieter nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters haftet, auch wenn der Internetanschluss auf Namen des Vermieters läuft. Vorliegend ging es um eine Ferienwohnung.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 28.06.2013
2-06 O 403/12
Das LG Frankfurt hat völlig zutreffend entschieden, dass ein Vermieter nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters haftet, auch wenn der Internetanschluss auf Namen des Vermieters läuft. Vorliegend ging es um eine Ferienwohnung.
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