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OLG Celle: Zahnärzte dürfen mit Vorher-Nachher-Bildern werben, sofern es sich nicht um Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe handelt

OLG Celle
Urteil vom 30.05.2013
13 U 160/12


Das OLG Celle hat entschieden, dass Zahnärzte seit der mit Vorher-Nachher-Bildern werden dürfen, sofern es sich nicht um Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe handelt und die Bilder nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Das OLG Celle verweist in der Entscheidung auf die seit Oktober 2012 geltenden neunen Regelungen im in § 11 HWG.

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