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LG Wiesbaden: Wettbewerbswidrige Werbung für Insolvenzverkauf, wenn Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört

LG Wiesbaden
Urteil vom 26.03.2013
13 O 64/12


Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Werbung mit Insolvenzverkäufen unzulässig ist, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört.




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